Die 10 goldenen Regeln der
Erdinger Bötzelbuben

Was braucht der Bötzelbube zum Glück?
Altersbedingt etwas zum Sitzen, nen kühles, frisches Erdinger …, gute Mucke und ein paar gutgelaunte Freunde, die die Events und den Club zu dem machen, was er sein will: Ein ungezwungener, ganzjährige Karnevalsverein anonymer „Erdiholiker“, die gern alte Mucke hören, ausschließlich nix wichtiges, dafür aber im hohen Maße dummes Zeug quatschen und das alles so lange im Kreise Gleichgesinnter tun, bis entweder das Taxi oder der Arzt kommt!
Trotzdem kommt es hin und wieder zu kleinen Unstimmigkeiten, die es dem Vorstand und letztlich allen Buben schwer machen, sich um die o.g. „Kernaufgabe“ der Events zu kümmern……SPASS HABEN!
Wir haben deshalb auf den nächsten 25 Seiten (*schmunzel*) mal die wichtigsten Eckpunkte zu einer Satzung aufgeschrieben. Nichts davon soll schwerer werden, sondern nur deutlicher! Es dient der klaren Regelung für jeden einzelnen Buben, wie er sich im Club zu verhalten hat. Einmal abgestimmt und verinnerlicht, kann dann jeder die faire Vorgehensweise nachvollziehen und erkennt:
Gemeinwohl steht über dem Wohle des Einzelnen!
Es soll uns allen zukünftig aufzeigen, „WAS PASSIERT, WENN…“
Der Club wurde am 06.04.2001 gegründet und besteht aus aktiven Mitgliedern, die sich rege an den Events beteiligen. Jedes einzelne Mitglied unterstützt zu jeder Zeit und mit bestmöglichem Einsatz die Vorhaben der Buben. Innerhalb des Clubs wird grundsätzlich nach dem Mehrheitsprinzip verfahren und abgestimmt. Es bedarf allerdings immer eine Gesamtbeteiligung von mindesten 50 % der Clubmitglieder.
Eine besondere Stellung bekommt zukünftig die Jahreshauptversammlung.
Der Termin der JHV mit Kassenbericht für das laufende Jahr, sollte in den ersten beiden Monaten des folgenden Jahres liegen, Ausnahmen können beschlossen werden. Am Tag der JHV werden alle Rahmenbedingungen und Änderungen für das kommende Jahr der Bötzelbuben beschlossen. Die Teilnahme ist deshalb unbedingt erforderlich. Mitglieder, die an der Jahreshauptversammlung (aus welchen Gründen auch immer) nicht teilgenommen haben, sind gefordert, sich über eventuelle Änderungen zu informieren und ggf. kurzfristig über Ihren Verbleib bei den Bötzelbuben zu entscheiden. Es besteht allerdings die Möglichkeit, über vorher angekündigte Themen oder Neuwahlen per Briefwahl (E-Mail) seine Stimme abzugeben.
Als verbindliche Grundlage der Bötzelbuben dient zukünftig eine ordentliche Satzung. Diese Satzung kann nur mit Beginn eines neuen Kalenderjahres verändert werden und bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten und seinem Vertreter. Ferner wird bei der JV noch je ein Kassen-, Zeug- und Pressewart gewählt. Alle Ämter werden durch Wahl für 1 Jahr bestimmt, der Vorstand trägt dabei nur eine regulierende Funktion.
Die Mitgliedschaft eines neuen Buben kann nur erfolgen, wenn der neue Bube von 5 Events in Folge an mindestens 3 Events teilgenommen hat. Die ersten beiden Events dienen dem Kennenlernen. Mit dem dritten Event erreicht der neue Bube die Mitgliedschaft im Fanclub der Erdinger Bötzelbuben und erfreut den Club mit 30 Liter ERDINGER.
Nimmt ein Bube in zwei aufeinander folgenden Jahren, an keinen Event der Erdinger Bötzelbuben teil, so kommt dieses dem Austritt gleich. Der Bube wird aus dem Club der Erdinger Bötzelbuben abgemeldet (nicht aus dem Erdinger Fanclub) sowie aus den Verteilerlisten der Bötzelbuben entfernt.
Die Versammlungen werden viermal jährlich durchgeführt und sind gleichzeitig die Erdinger Events, das Erscheinen mit Ausweis und Erdinger-Equipment ist Pflicht. Fehlende Utensilien führen zu jeweils 5,- € Strafgeld.
Die Eventteams werden ebenfalls bei der JV benannt. Wie gehabt, wird am jeweiligen Eventtag bereits das kommende Besäufnis kalendarisch festgelegt. Hier sind die Eventteams im Vorfeld gefordert. Zu- oder Absagen für ein Erdinger Event sind bis zu 14 Tagen vorher zu nennen.
In den Eventveranstaltungen können Wünsche, Anträge und Vorhaben diskutiert werden und es kann über mögliche Satzungsänderungen zum neuen Kalenderjahr abgestimmt werden. Das Besäufnis wird aus den Eintrittsbeiträgen finanziert. Für Essen bzw. „Besonderes“ wird vom jeweiligen Eventteam eine gesonderte Umlage aufgerufen, diese beträgt künftig immer 30,- €.
Eine Fass- oder Geldspende entbindet nicht der 30,- € Umlage.
Gasttrinker zahlen neben der Umlage zusätzlich Ihre Getränke! Der dann aufgerufene Getränkepreis richtet sich stark nach dem Veranstaltungsort (privat/ Gastwirtschaft). Veranschlagt werden 10 Vasen Erdinger á X Euro + 20,- € Umlage = Gastrinkereinlage.
Der Kassier betreut die Bötzelbubenkasse.
Jeder Bube hat einmalig einen Eintrittsbetrag in Höhe von 25,- € bei Eintritt zu entrichten. Bei Austritt werden die 25,- € der Kasse gutgeschrieben. Der Eintrittsbetrag multipliziert mit der Mitgliederzahl bildet zukünftig einen Sockelbetrag aus dem die Jahresevents vorfinanziert werden. Die Differenz zwischen getätigter Umlage und den tatsächlichen Kosten des jeweiligen Events werden nur den Teilnehmer zu Ihren Gunsten / Ihren Lasten „angeschrieben“ und gilt in Summe als Jahresbeitrag. Dieser kann dann unterschiedlich (+ oder -) ausfallen. Rechtzeitig vor der JV werden dann alle Buben schriftlich über Ihr Konto (= Jahresbeitrag) informiert und gebeten, diesen ggf. bei der JV zu begleichen. Wer also in Zukunft an keinem Event teilnimmt (was wir nicht hoffen), hat auch keinen Jahresbeitrag zu bezahlen. D.h. am Beginn eines neuen Erdijahres starten wir wieder mit dem Sockelbetrag.
Besondere Anlässe erfordern gesonderte Abwicklungen. Im Rahmen der vier Jahresevents können verschiedene Highlights diskutiert und zur Endabstimmung für die Jahreshauptversammlung des kommenden Jahres vorgeschlagen werden. Am Tag der Jahreshauptversammlung muss ein Event gewählt werden und die Höhe der Anzahlung festgelegt werden. Zur Planungssicherheit ist eine Mindestanzahlung von 50 % der grob veranschlagten Kosten bis zum 01.03. des folgenden Kalenderjahres zu entrichten. Damit jeder Teilnehmer von Beginn an mit den anfangs genannten Kosten rechnen kann, ist getätigte Anzahlung eine verbindliche Zusage! Im Rahmen der Fairness und Gemeinschaft verbleibt der Betrag auch bei späteren Absagen in der „Sondereventkasse“. Der Restbetrag wird spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt fällig; es erfolgt dazu eine gesonderte Aufforderung per Mail an die Teilnehmer.
Liebe Buben, dieser Punkt der Satzung gilt insbesondere der Planungssicherheit für Vorstand und Reise – Teilnehmer! Niemand von uns kann sonst die individuellen Kosten einer Reise einschätzen, zusagen und letztlich auch tragen! Schwere, krankheitsbedingte Absagen sind davon natürlich nicht betroffen. Achtung Buben…… der Schnupfen reicht da allerdings nicht ;-)! Nur so kann der Vorstand den Teilnehmer einen verbindlichen Kostenvoranschlag ( + / – 10 % ) nennen.
An den Eventabenden darf nicht mit dem eigenen PKW an- und abgereist werden! Das soll aber nicht bedeuten, dass Ihr etwa einen andern nehmen sollt 😉 Frei dem Motto „In Maßen genossen schadet auch in großen Mengen nicht“ lasst ihr am besten alles mit Rädern zu Hause und kommt per Fußsohle.
Jeder Bube ist am Eventtag verpflichtet, die Veranstaltung nicht unter 1,8 Promille zu verlassen. Da sollten‘s schon 10 Vasen sein. Ferner ist es untersagt, sich das vorherige Essen nochmals durch den Kopf gehen zu lassen und still den Heimweg anzutreten. Da heißt es dann, trotz aller „Schmerzen“: „Selbst ist der Bube“
Bei Privatveranstaltungen hat das SITZPINKELN seinen Grund!
Jeder Bube akzeptiert „die goldenen Zehn“ Regeln mit Eintritt bzw. Erstabstimmung und Veröffentlichung…. Prost!
Vorstand Erdinger Bötzelbuben, Januar 2023